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Vertragsbedingungen

Allgemeines
Vertragsparteien sind Löwenthal Event & Co. und der Veranstalter. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Vertrag zwischen dem Veranstalter und Löwenthal Event & Co. Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich geändert werden.

Alle männlichen und weiblichen Sprachformen bei denen beide Geschlechter gemeint sein können, gelten auch für das andere Geschlecht. Eine Bevorzugung des einen oder anderen Geschlechts durch die Wahl der Sprachform ist rein zufällig und hat keine diskriminierenden Absichten.

Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltung sind im Vertrag geregelt. Anfangs- oder Endzeit der vereinbarten Show können sich um höchstens 15 Minuten verschieben. Fängt die Show aus Gründen, welche vom Veranstalter oder einem Dritten zu verantworten sind später an, hat Löwenthal Event & Co das Recht, die Show entsprechend zu kürzen, wobei die volle Zahlung geschuldet ist.

Urheberrecht
Sämtliche Urheberrechte liegen bei Löwenthal Event & Co. Der Veranstalter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass diese gewahrt werden. Fotografien sind gestattet.

Infrastruktur
Der Veranstalter verpflichtet sich, Löwenthal Event & Co einen Parkplatz auf Kosten des Veranstalters in nächster Nähe zum Veranstaltungslokal zur Verfügung zu stellen. Falls kein Parkplatz zur Verfügung steht, gehen allfällige Bussen usw. zu Lasten des Veranstalters. Essen und Getränke gehen zu Lasten des Veranstalters.

Rücktritt vom Vertrag
Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Veranstalters werden die folgenden Kosten fällig:
120-90 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Vertragssumme
89-60 Tage vor der Veranstaltung: 75% der Vertragssumme
59-0 Tage vor der Veranstaltung: 100% der Vertragssumme

Kann Löwenthal Event & Co die Leistungen, aus zwingenden Gründen nicht erbringen, so schuldet sie dem Veranstalter die bereits geleisteten Anzahlungen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Zahlung: Der vereinbarte Rechnungsbetrag versteht sich bei Barzahlung spätestens unmittelbar nach der Show. In diesem Preis ist ein Barzahlungsrabatt von 5% bereits enthalten. Wird eine Rechnung gewünscht, so erhöht sich der im Vertrag vereinbarte Preis um 5%. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein Netto. Allfällige Skontoabzüge werden nachgefordert. Die Rechnung ist spätestens 30 Tage nach dem Ende der Show zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 7% belastet.

Haftung
Löwenthal Event & Co schliesst jegliche Haftung in Zusammenhang mit der Veranstaltung aus. Der Veranstalter verpflichtet sich, die entsprechende Versicherung abzuschliessen. Gerichtsstand ist Horgen.